Schulsozialarbeiterin

Diplom- Sozialpädagogin Karolina Witek

Karolina Witek – Diplom- Sozialpädagogin (BA)

Tel.: 0160 2151854
Mail

Sprechzeiten im Beratungszentrum (ehemaliges Hausmeistergebäude):
Dienstag – Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr

Schul­so­zi­al­ar­beit bietet…

Schülerinnen und Schülern
In­di­vi­du­el­le Be­ra­tung und Un­ter­stüt­zung bei Pro­ble­men oder Kon­flik­ten mit an­de­ren Schü­le­rIn­nen, Leh­re­rIn­nen oder in der Familie.

El­tern­
Be­ra­tung in Er­zie­hungs- und Le­bens­fra­gen.
ge­mein­sa­mes Ent­wi­ckeln von Hand­lungs­stra­te­gi­en für das Kind / den Ju­gend­li­chen so­wie den Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten.

Leh­re­rinnen und Lehrern
Unterstützung bei der Ent­wick­lung und Durch­füh­rung von Maß­nah­men für die Schü­le­rIn­nen,
so­zi­al­päd­ago­gi­sche und er­leb­nis­päd­ago­gi­sche Grup­pen­ar­beit.

Ver­mitt­lung
zu wei­ter­füh­ren­den Hil­fen und In­sti­tu­tio­nen.

Prä­ven­ti­on und Pro­jekt­ar­beit
im Rahmen gruppenbezogener Angebote sowie die Arbeit mit ganzen Schulklassen, z.B. themenorientierte Gruppenarbeit zur Gewalt- und Suchtprävention sowie zur Stärkung der Sozialen Kompetenzen.
Mit­ge­stal­tung der Be­din­gun­gen im Le­bens­ort Schu­le.

Die Be­ra­tung ist generell
frei­wil­lig
ver­trau­lich
un­par­tei­isch
kos­ten­frei

Beratungslehrer

Eingang des AGS Beratungszentrums

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

zum Schuljahresbeginn hat Frau Hummel die Ausbildung zur Beratungslehrerin begonnen. Daher steht Frau Hummel ab Dezember 2023 für Beratungen zur Verfügung, die sie dann unter fachlicher Anleitung (Supervision) selbständig an unserer Schule durchführen kann. Da an unserer Schule in den vergangenen beiden Schuljahren keine Beratungslehrkraft bestellt gewesen ist, möchte ich zu deren Aufgabe einige Informationen geben:

  • Beratung erfolgt grundsätzlich freiwillig, d. h. nur wer beraten werden will, kann auch beraten werden. Selbst wenn eine Schülerin oder ein Schüler zur Beratungslehrkraft geschickt wird, muss mit ihr bzw. ihm geklärt werden, ob eine Beratung stattfinden soll. Die Beratung erfolgt grundsätzlich unabhängig von der Schulleitung.
  • Für die Beratung gilt strikte Verschwiegenheit, d. h.: Dritte erhalten keinerlei Informationenüber die Beratung, es sei denn, die bzw. der Ratsuchende hat dies ausdrücklich erlaubt und dies im Rahmen einer Schweigepflichtentbindung schriftlich bestätigt.
  • Ein wichtiger Aufgabenschwerpunkt der Beratungslehrkraft liegt in der Beratung von Schülerinnen und Schülern bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten, Motivationsproblemen sowie bei Schullaufbahnentscheidungen sowie bei der Berufswahl.


Grundsätzlich wird in einem Erstgespräch geklärt, ob und was beraten werden soll. Evtl. kann bzw. muss die bzw. der Ratsuchende auch an eine andere Beratungseinrichtung vermittelt werden.
Wer Beratung wünscht, wende sich an Frau Hummel, um mit ihr einen Termin und Beratungsort zu vereinbaren.


Sie erreichen Frau Hummel über folgende Mailadresse:

barbara.hummel [at] agsulz [dot] info oder über diesen Link Mail

Mit freundlichen Grüßen
gez. Katharina Lucke, Schulleiterin

Grundsätze der Beratung in der Schule

Freiwilligkeit und Freiheit

Beratung ist grundsätzlich freiwillig und kostenlos. Der Ratsuchende gibt das Problem vor und bestimmt den Rahmen mit, in dem eine Problemlösung erarbeitet werden soll. Nie macht der Beratungslehrer etwas ohne die Erlaubnis des Beratungssuchenden. Der Beratungslehrer hilft, ordnet, macht Vorschläge. Der Schüler entscheidet, welche Schritte er unternehmen will.

Unabhängigkeit

Beratung benötigt einen hohen Grad an Unabhängigkeit der beratenden Institution. Sowohl in Konfliktfällen als auch in der Einzelberatung neigt das Umfeld des Beraters häufig zu einer eindeutigen Auftragsvergabe, z.B. „Das Kind muss auf die Förderschule. Beraten Sie doch mal die Eltern in dieser Richtung!“ Geht der Berater auf diese Art von Forderungen ein, verliert er seine Unabhängigkeit und das Ergebnis der Beratung ist nicht mehr offen.

Vertrauensverhältnis und Vertraulichkeit

Notwendige Grundlage einer erfolgreichen Beratung ist das Vertrauen zwischen Ratsuchenden und Berater. Zentral ist auch der Schutz des Privatgeheimnisses des Ratsuchenden. Deshalb steht der Beratungslehrer unter Schweigepflicht, es sei denn, der Ratsuchende entbindet den Beratungslehrer ausdrücklich von dieser Schweigepflicht.

Professionalität und Individualität

Beratung ist ein wesentlicher Bestandteil des Erziehungs- und Erziehungsauftrages der Schule und damit zunächst Aufgabe jeder Lehrerin und jedes Lehrers. Angesichts der Vielfalt und Differenziertheit des Bildungsangebotes und der Konfrontation mit Problemen im Schulverlauf wirken entsprechend der in §19 Schulgesetz festgelegten Aufgaben der Bildungsberatung sowohl die überörtlich eingerichteten Schulpsychologischen Beratungsstellen als auch Beratungslehrer an Schulen mit. Um dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern Rechnung zu tragen, erfolgen Beratungen grundsätzlich in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten.

 

Aufgabenbereiche eines Beratungslehrers

  • Schullaufbahnberatung, d.h. die Beratung von Eltern, Schülerinnen und Schülern über geeignete Bildungswege, z.B. beim Durchlaufen der Orientierungsstufe, beim Übergang von einer Schulart in eine andere, etc. Auch eventuelle Schuleignungstests fallen in diesen Bereich dieser Beratung.
  • Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit pädagogisch-psychologischen Methoden bei der Bewältigung von Schulschwierigkeiten, z.B.  Schwierigkeiten im Lern- und Arbeitsverhalten, besonders hinsichtlich Lernstrategien sowie Selbstregulation und Motivation im gesamten Leistungsspektrum
  • Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern bei Problemlagen in der Bewältigung des Schulalltags, z.B. bei Unsicherheiten, Prüfungsängsten und Schulabsentismus
  • Beratung von Schülerinnen, Schülern, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern bei herausfordernden sozialen Situationen und Gruppenprozessen

 

Beispiele, in denen ein Kontakt sinnvoll sein kann

  • Angedachter Schulwechsel oder drohende Nicht-Versetzung. (Schul-Laufbahnberatung)
  • Zeitgleiches Auftreten von Abfallen schulischer Leistungen und Problemen im häuslichen Umfeld.
  • Häufigeres Auftreten von „Verkrampfungen“ oder „Black Outs“ in Klassenarbeiten.
  • Wenn Schule einfach nicht zur „Chefsache“ werden will, weil die Gedanken immer wo anders sind.
  • Wenn ich mich ungerecht behandelt fühle und nicht weiß, wie ich reagieren soll.

Studien- und Berufsberatung

Kontakt

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